AGB für den B2B Bereich Walkstoffe
der Firma Gottstein GmbH & Co. KG, Industriestraße 31, A-6430 Ötztal-Bahnhof.
1. Allgemeines
1.1. Im gesamten geschäftlichen Verkehr für die Warengruppe Walkstoffe zwischen Gottstein GmbH & Co. KG und deren Vertragspartnern, im Weiteren als „Kunde“ bezeichnet, gelten nur diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenbedingungen auch für künftige und darüber hinaus auch formlos erteilten Bestellungen sowie die von uns erbrachten Leistungen.
2. Aufträge, Akzeptanz, Preise
2.1. Der Vertragsabschluss tritt in Rechtswirksamkeit, sobald wir die Annahme schriftlich per E-Mail bestätigen. Alle Angebote und Angaben sind freibleibend, Zwischenverkauf bei Lagerware bleibt uns vorbehalten.
2.2. Falls der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung Einspruch gegen deren Inhalt erhebt gilt diese ausdrücklich als angenommen.
2.3. Die Annahme eines Auftrages kann von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
2.4. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in Euro, ab Werk unfrei, ohne eventuelle Rückholkosten. Nicht enthalten sind die Kosten für Einfuhrzölle und andere Abgaben von Staats wegen. Anfallende Exportkosten in nicht EU Länder werden an den Kunden verrechnet.
2.5. Der Kunde hat, wenn nicht anders vereinbart, den auf der Auftragsbestätigung festgelegten Preis, mit der Annahme der Auftragsbestätigung ausdrücklich anerkannt.
2.6. Die Preise gelten immer vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten und Rohstoffe.
2.7. Auf jeden Fall können wir ohne vorherige Mitteilung von den angegebenen Preisen abweichen.
2.8. Eigenfarben sind Farben die nicht aus der aktuellsten Ausgabe der Gottstein Farbkarte stammen. Aufträge aus Eigenfarbe müssen in vollem Umfang abgenommen werden, auch wenn die Menge auf Grund von Unter- bzw. Überlieferung des Garnlieferanten, von der auf der Auftragsbestätigung bestätigten Menge abweicht.
3. Lieferzeiten, Lieferung, Transportschäden
3.1. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Frist versandbereit ist bzw. die Ware von uns zum Versand gegeben worden ist.
3.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferzeiten sind freibleibend und für uns unverbindlich. Teillieferungen können vom Kunden nicht zurückgewiesen werden.
3.3. Bei Lieferverzug hat uns der Kunde mittels eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von mindestens 12 Werktagen zu stellen. Eine vereinbarte Lieferfrist wird bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände, angemessen verlängert. Das gleiche gilt, wenn die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat, wie zum Beispiel Nichteinhaltung der Zahlungsfristen oder nachträgliche Änderung. Bei Annahmeverzug des Kunden steht uns das Recht zu, die Einhaltung des Kaufvertrages durchzusetzen und bis zur Lieferung Lagerkosten in angemessenem Umfang zu verrechnen.
3.4. Schadensersatzansprüche infolge verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
3.5. Der Transport unserer Walkstoffe hat liegend zu erfolgen. Für einen nicht sachgemäßen Transport können wir nicht belangt werden.
3.6. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten.
3.7. Ist der Transport, auf Wunsch des Kunden, mit einer anderen Spedition als der von uns verwendeten durchzuführen, so wird er in Rechnung gestellt.
3.8. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die bestellten Waren jederzeit abzunehmen. Bei einer Verweigerung gehen die Gefahr und die Kosten der Rücksendung, der Lagerung und/oder anderer notwendiger Kosten zu Lasten des Kunden.
3.9. Auch im Fall, dass andere Lieferbedingungen als „ab Werk“ mit dem Kunden vereinbart werden gelten ausschließlich unsere vorliegenden Geschäftsbedingungen.
3.10. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und Mängel schriftlich und unverzüglich uns zu melden. Unterlässt der Kunde dies, so gilt die Ware als ausdrücklich angenommen.
3.11. Der Versand erfolgt jeweils auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Verladung auf den Kunden über, wird die Ablieferung aus Gründen verhindert, die in der Sphäre des Kunden liegen, so geht die Gefahr bereits mit Versandbereitschaft über. Für Beschädigungen wird keinerlei Haftung von uns übernommen.
3.12. Bei Anlieferung der Ware muss diese sofort im Beisein des Zustellers auf mögliche Transportschäden überprüft werden. Mögliche Beschädigungen sind zu vermerken und mittels Fotos zu dokumentieren. Nicht sofort gemeldete Transportschäden werden nicht anerkannt.
4. Stornierungen, Rücksendungen, Reklamationen:
4.1. Stornierung einer Bestellung ist grundsätzlich bis 2 Tage nach Bestelleingang des Kunden möglich, wobei wir in diesem Falle berechtigt sind, eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des Kaufpreises zuzüglich sämtlicher Mehrkosten zu verrechnen.
4.2. Grundsätzlich gilt, dass gekaufte Waren weder umgetauscht noch retourniert werden können.
4.3. Rücksendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung.
4.4. Abweichungen in Länge, Breite und Gewicht sind bei Wollerzeugnissen unvermeidlich und müssen bis zu +/- 5% toleriert werden. Bei Walkstoffqualitäten mit einem m² Gewicht von unter 280g/m² müssen Abweichungen von +/- 10% toleriert werden. Das Gewicht bei innerhalb der Toleranz liegenden Stoffen wird in keinem Fall als Reklamationsgrund angesehen.
4.5. Gewichtsschwankungen innerhalb des Ballens sind auf Grund der natürlichen Eigenschaften von Wolle unabdingbar und sind kein Reklamationsgrund. Die Gewichtstoleranzen sowie das Gewicht des Walkstoffes beziehen sich auf ganze Ballen.
4.6. Außerhalb der Toleranz liegende Stoffe können nicht reklamiert werden und müssen vom Kunden akzeptiert werden. Im Gegenzug erhält der Kunde eine entsprechende Gutschrift %. Pro oberhalb der über oder unterhalb der Toleranz liegenden % wird 1% gutgeschrieben z.B.: wenn der Stoff 4% außerhalb der Toleranz liegt, werden 4% gutgeschrieben.
4.7. Wolle ist hygroskopisch, deshalb hat die Luftfeuchtigkeit eine direkte Auswirkung auf das Gewicht der Ware. Als tatsächliches Gewicht wird deshalb das Gewicht der Ware definiert, welches sie beim Verlassen unserer Manufaktur hatte.
4.8. Pilling kann beim Tragen von Wollstoffen entstehen und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Auch kann die Intensität des Pillings von Partie zu Partie variieren.
4.9. Walk-Artikel können je Farbe ein anderes optisches Erscheinungsbild haben und können deshalb optisch je Ballen anders wirken. Dies ist auf Grund der natürlichen Eigenschaften von Wolle unvermeidbar und ist kein Reklamationsgrund. Außerdem kann es Unterschiede pro Partie, Ballen und Auslieferung geben. Auch das wird als Reklamationsgrund nicht akzeptiert.
4.10. Wolle ist ein Naturprodukt und kann anfällig für Motten sein. Alle unsere Wollgarne und Wollen werden in einer Gefrierkammer gelagert um einen Mottenbefall zu vermeiden. Sollte es dennoch vorkommen, dass vereinzelt Motten in unseren Stoffen aufkommen können wir nicht belangt werden und es stellt auch keinen Reklamationsgrund dar.
4.11. Für den Kunden produzierte Eigenfarben, sind von Rücksendungen ausgeschlossen und müssen zur Gänze abgenommen werden. Bei Rücktritt vom Vertrag behalten wir uns vor, zumindest das Rohmaterial sowie weitere verursachte Kosten wie z.B. Transportkosten, Handling, bereits entstandene Produktionskosten, Lagerkosten usw. an den Kunden weiter zu verrechnen.
4.12. Auf Grund der natürlichen Eigenschaften von Wolle können Einsprungwerte der Walkstoffe pro Ballen, Partie und Farbe unterschiedlich sein. Dies ist unabdingbar und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
4.13. Für die Verarbeitung unserer Stoffe übernehmen wir keinerlei Haftung. Ein fachkundiges Handling liegt außerhalb unseres Verantwortungsbereiches. Dies beinhaltet Abweichungen beim Zuschneiden unserer Stoffe sowie die weiteren Schritte der Konfektionierung und Verarbeitung. Wir empfehlen ausdrücklich ein „Ruhen lassen“ der Stoffe vor dem Zuschnitt. Für nicht kundige Verarbeitung und die daraus resultierenden Folgen übernehmen wir keinerlei Haftung. Dies kann nicht reklamiert oder belangt werden.
4.14. In keinem Fall akzeptieren wir Reklamationen der gelieferten Ware nachdem sie zugeschnitten und/oder anderweitig be- oder verarbeitet wurde. Jegliche Reklamationen haben vor der Weiterverarbeitung der Ware zu erfolgen.
4.15. Die Lagerung unserer Stoffe hat ausschließlich liegend zu erfolgen. Für die nicht sachgemäße Lagerung und die daraus resultierenden Folgen übernehmen wir keinerlei Haftung.
4.16. Mögliche Fehler wie z.B.: Flecken, Nadelfehler, Verunreinigungen des Garns, Schmierölflecken usw., werden bei der Endkontrolle von der Gesamtmenge in entsprechender Form und Länge des Fehlers von der Gesamtmenge des Ballens abgezogen und nicht verrechnet.
4.17. Fasern, Faserreste, Faserknäule usw. gelten in keinem Fall als Verunreinigungen und sind nicht reklamierbar.
4.18. Die unsere Waren und Leistungen betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Preislisten, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Daten, wie z.B. über technische Eigenschaften, Maße, Gewichte, Güte und Leistungen usw., sind nur annähernd maßgeblich. Änderung der Form, Ausführung und Farbe behalten wir uns vor. Bei nachträglichen Änderungen besteht keine Verpflichtung zur Benachrichtigung des Kunden.
4.19. Waren die strittig sind und/ oder ohne Billigung durch uns zurückgesandt werden, werden verweigert und auf Kosten des Kunden wiederum an diesen zurückgesandt.
4.20. Sollten wir aus welchen Gründen auch immer, eine Rücksendung annehmen, so bedeutet das in keinem Fall irgendeine Zusicherung unsererseits gegenüber dem Kunden, noch ein Anrecht des Kunden auf z.B. Retoure, Stornierung, Gutschrift, Ersatz usw. Weiters weisen wir daraufhin, dass in einem solchen Fall vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Abholung durch den Kunden bzw. bis zu unserer schriftlichen Zustimmung (Klärung), die aktuellen Lagerkosten pro Tag dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Gefahr und Haftung bleiben beim Kunden.
4.21. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und unter Angabe von Gründen an uns bekannt gegeben werden. In jedem Fall vor dem Anschnitt der Ware. Die Angabe von Art und Begründung der Reklamationen sowie die Nennung der Artikel-, Ballen- sowie Partienummer der jeweiligen Ware ist unabdingbar, andernfalls und nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als vom Kunden akzeptiert.
5. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
5.1. Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen haben per Banküberweisung auf unser Bankkonto zu erfolgen.
5.2. Die Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt. Für Gegenforderungen steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
5.3. Die Zahlung versteht sich erst als endgültig, wenn der gesamte Rechnungsbetrag gezahlt ist, ggf. abzüglich vereinbarter Skonti. Weitere Ermäßigungen werden nicht anerkannt.
5.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% und eine Mahngebühr von 5€ bei 1. Mahnung, 20€ bei 2. Mahnung und 30€ bei dritter Mahnung in Rechnung gestellt.
5.5. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu beeinträchtigen, sind wir berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. In so einem Fall bleibt es uns frei, die Ware des Kunden, auch wenn diese in einer exklusiv für den Kunden produzierten Farbe hergestellt wurde, weiter zu veräußern.
5.6. Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, selbst wenn sie bereits verarbeitet oder auch an Dritte verkauft wurde.
6. Datenschutz
6.1. Der Kunde stimmt zu, dass die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen persönlichen Daten des Kunden bei uns gespeichert und zum Zwecke von Marketingmaßnahmen bearbeitet werden dürfen.
6.2. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ihm Informationen und Werbezusendungen auch mittels E-Mailverkehrs übermittelt werden dürfen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, uns über Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
6.4. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass wir berechtigt sind Bonitätsauskünfte über ihn einzuholen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
7.1. Erfüllungsort ist Ötztal-Bahnhof in Tirol, für beide Teile für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, der Auftragsdurchführung und der Zahlungsverpflichtung des Kunden
7.2. Ist der Kunde Minder- bzw. Nichtkaufmann im Sinne der handelsgesetzlichen Bestimmungen, so gelten die handelsgesetzlichen Bestimmungen als vereinbart, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen abgeändert sind.
7.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht in Imst Tirol. Die Vertragssprache ist Deutsch.
7.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so reduziert sich die jeweilige Bestimmung auf den ihr sinngemäß am nächsten kommenden gesetzlich zulässigen Inhalt. Dies berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages.
7.5. Nebenabreden, Zusatzleistungen oder Vorbehalte sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
7.6. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
7.7. Für alle nicht ausdrücklich angeführten Punkte sollen die allgemeinen Verkaufsbedingungen der internationalen Textilabmachungen Gültigkeit haben.
Version 18.10.2023